Studium in Brüssel
Wer sich für ein Studium in Brüssel interessiert, wird sicherlich die Vrije Universiteit Brussel wählen. Diese Universität genießt ein weltweit gutes Ansehen und bietet Studiengänge in fast allen wissenschaftlichen Bereichen an. Die Lehrveranstaltungen werden in englischer und auch in niederländischer Sprache abgehalten, wobei nicht jeder Studiengang in jeder Sprache angeboten werden muss. Wer sich für einen Studiengang speziell interessiert, sollte sich also rechtzeitig umhören, welche sprachlichen Voraussetzungen dafür nötig sind.
Allgemein gilt für die Annahme der Studenten an der Universität in Brüssel, dass das flämische Diploma van Secundair Onderwijs vorgewiesen werden muss. Das ist das Abschlusszeugnis der höheren Schule. Für ausländische Studenten gilt, dass sie nachweisen müssen, dass sie das entsprechende Zeugnis haben, welches ihnen zu Hause den Zugang zur Universität ermöglichen würde. Für Studenten, die Medizin oder Zahnmedizin studieren möchten, gilt, dass sie eine Aufnahmeprüfung bestanden haben müssen.
Die Studiengebühren betragen pro Jahr rund 564 Euro. Für das erste Jahr fallen allerdings höhere Gebühren an, dann müssen etwas mehr als 1000 Euro eingeplant werden. Damit sind die reinen Studiengebühren ebenso beglichen, wie die Gebühren für den Kurs in der niederländischen Sprache. Wer die entsprechenden Sprachkenntnisse allerdings schon mitbringt, muss weniger zahlen, denn er muss den Kurs ja nicht mehr mitmachen. Eine Ausnahme gibt es aber bei den Studiengebühren für den Studiengang „International and European Law“. Sie liegen deutlich höher. Für diesen Masterstudiengang fallen pro Jahr etwa 4000 Euro an.
Für eine Bewerbung an einer Brüsseler Hochschule gilt, dass zuerst einmal die Anerkennung des Abschlusses beantragt werden muss, was über das Bildungsministerium geschieht. Der Bewerber muss ein Bewerbungsschreiben, eine beglaubigte Kopie seines Abschlusszeugnisses und einen Auszug aus der Geburtsurkunde vorlegen. Auch der Nachweis über die gezahlten Verwaltungsgebühren muss erbracht werden. Dieses Verfahren müssen allerdings die Bewerber nicht mitmachen, die an einer Europäischen Schule oder das Internationale Abitur bestanden haben. Sie müssen nur die entsprechenden Zeugnisse vorweisen.